Aufnahmebedingungen

Sie wohnen in der Gemeinde Hille? Dann ist die Grundvoraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes in unserer Einrichtung gegeben.

Vorrangig erhalten jedoch Kinder aus Südhemmern und dem 2. Pfarrbezirk einen Platz. Anschließend werden die Kinder aus der Kirchengemeinde Hille berücksichtigt. Verbleibende Plätze können an Kinder aus den anderen Hiller Ortschaften vergeben werden. Bei der Aufnahme werden persönliche Gegebenheiten des Kindes (wie z. B. der Entwicklungsstand) und der Eltern (wie z. B. Berufstätigkeit) berücksichtigt. Dazu gehört die Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf.

Eine Anmeldung können Sie auf der ofiziellen Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke www.minden-luebbecke.de tätigen.